Rechtsprechung
LAG Hessen, 05.10.2006 - 5 TaBV 39/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 85 Abs 2 ArbGG, § 325 ZPO, § 767 Abs 1 ZPO, § 767 Abs 2 ZPO, § 324 UmwG 1995
Vollstreckungsabwehrklage - Rechtskrafterwirkung nach Verschmelzung - Identität des Betriebs - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfallen der Rechtskraftwirkung eines Vollstreckungstitels zugunsten des Betriebsrates bei Verlust der Identität eines Betriebes infolge einer Verschmelzung; Übergang einer rechtskräftig festgestellten Verpflichtung des Betriebsveräußerers gegenüber dem Betriebsrat auf ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 21 a; ZPO § 325 § 767 Abs. 2; UmwG § 324
Keine Rechtskraftwirkung des Vollstreckungstitels zugunsten des Betriebsrates bei Verlust der Betriebsidentität infolge Verschmelzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 32/90
Rechtskraftwirkung gegenüber Betriebserwerber
Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2006 - 5 TaBV 39/06
Weiter ist er der Auffassung, das Arbeitsgericht könne sich für seine Entscheidung nicht auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 05.02.1991 - 1 ABR 32/90 - berufen.Ist im Verhältnis zwischen Betriebsrat und einem Betriebsveräußerer eine Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat rechtskräftig festgestellt worden, so wirkt nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 05.02.1991 - 1 ABR 32/90 - NZA 1991, S. 639 ff.) die Rechtskraft dieser Entscheidung gegenüber dem Betriebserwerber nur dann, wenn die Identität des übernommenen Betriebs erhalten bleibt.
- BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01
Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2006 - 5 TaBV 39/06
c) Gestützt wird dieses Ergebnis durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen nach Betriebsübergängen bzw. Betriebsumwandlungen (Beschluss vom 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 - NZA 2003, S. 670 ff., mit Hinweisen auf die vorangegangene Rechtsprechung, unter III. 2. a) bb) d.Gr.). - BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01
Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit
Auszug aus LAG Hessen, 05.10.2006 - 5 TaBV 39/06
Unter betriebsüblicher Arbeitszeit ist die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit zu verstehen, die im Betrieb nicht einheitlich sein muss, sondern für einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich sein kann (BAG, Beschluss vom 11.12.2001 - 1 ABR 3/01 - AP Nr. 93 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
- BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07
Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 5 TaBV 39/06 - aufgehoben. - ArbG Düsseldorf, 24.04.2008 - 6 BV 184/07
Eingliederung von Betrieben, Zusammenfassung von Betrieben
Das entscheidende übergeordnete Kriterium, ob eine Eingliederung vorliegt, ist die Frage der Wahrung der Identität (vgl. LAG Nürnberg v. 04.09.2007, 6 TaBV 31/07, ArbuR 2007, 445-446; LAG Hessen v. 05.10.2006, 5 TaBV 39/06). - LAG Hessen, 21.01.2010 - 5 TaBV 201/08
Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität
Durch Beschluss vom 05. Oktober 2006 hat das Hessische Landesarbeitsgericht - 5 TaBV 39/06 - die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 26.01.2006 zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen.